Versicherung /
allgemeine Weisungen |
Jeder Reiter ist haftbar für das Pferd/Pony und das Reitzeug, sowie gegenüber Drittpersonen. Für Unfälle und Schäden, welche durch Unvorsichtigkeit oder Unvernunft entstehen, haftet der Reiter dem Pferdevermieter gegenüber. Jeder Reiter muss im Besitze einer Privathaftpflicht-Versicherung sein mit Einschluss des Pferdemieterrisikos. Für Unfälle kann keine Haftung übernommen werden. Der Reiter hat daher selbst für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. |