REIT- UND PENSIONSSTALL
Familie Moos
CH-5522 Tägerig

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Versicherung /
allgemeine Weisungen
Jeder Reiter ist haftbar für das Pferd/Pony und das Reitzeug, sowie gegenüber Drittpersonen. Für Unfälle und Schäden, welche durch Unvorsichtigkeit oder Unvernunft entstehen, haftet der Reiter dem Pferdevermieter gegenüber. Jeder Reiter muss im Besitze einer Privathaftpflicht-Versicherung sein mit Einschluss des Pferdemieterrisikos. Für Unfälle kann keine Haftung übernommen werden. Der Reiter hat daher selbst für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen.
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